In Benshausen-Viernau, L 1118, Abzweig Bermbach, bis OE Vernau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung mit Foto141 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern erlies Bußgeldbescheid

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