Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stolberg, Buschmühle, Höhe Haus-Nr. 2, FR Stolberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 45 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Städteregion Aachen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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