Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großweil, St. 2062, Abschnitt 200, km 4.4 – 1.0, FR Großweil Osten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 90 km/h mit Handmessgerät FG21P. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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