Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 190, Gemarkung Buchholz, Kreuzung mit K 102, Ri. Berkhof, Abschnitt 260, bei km 0,055 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 100 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Lasergerät LEIVTEC XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Formular Anhörung

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