Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bischbrunn, St 23,12, im Abschnitt 340 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Handmessgerät FG21P durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h. Dokumentiert wurden 121 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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