Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Laasphe, Saßmannshausen, auf der B 62, FR Saßmannshausen, zw. Schlossbergkurve u. Saßmannshausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 97 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Riegl FG21-P

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein erlassen.

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