Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Osnabrück, auf der BAB 30, bei km 14,024, RF Hannover nicht eingehalten. Geschwindigkeit 85 km/h, Abstand 32 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit VIDIT Verkehrskontrollsystem.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück

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