Der erforderliche Abstand wurde in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, bei km 7,995, Fahrtrichtung KA-BA nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h statt des nötigen Abstandes von 64,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 33,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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