Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 5, bei km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 116 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Messgerät TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hagen übersandt.

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