Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h den erforderlichen Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Thalmässing, A 9, Richtung München, Abschnitt 740, km 5.585 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.1 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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