Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 28.06.2016 in Hildesheim, auf der Robert-Bosch-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 75 km/h , bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät Riegl FG 21-P. Bußgeld: 160,00 €. Erhöhung des Bußgeldes wegen Voreintragungen im Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Hildesheim erlassen.

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