Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 49584 Fürstenau, auf dem Neunkirchener Damm, Richtung Voltlage, Abschnitt 10, Station 1,800 um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasermessgerät, Riegl FG 21-P, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück
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