Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der K 108, auf der Jaderberger Straße, Höhe Nr. 101, bei km 3,592, in Varel-Hohelucht die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 79 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Friesland
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