Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Witten, auf der Wetterstraße, Nr. 15, FR Witten-Zentrum um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis

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