Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fernwald, auf der B 457, Höhe Ausfahrt Lahnstraße, Fahrtrichtung Lich die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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