Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nord-Elm, auf der L 642, Höhe Weiler Kießleberfeld, aus Richtung Esbeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0, mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt

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