Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Mainz, auf der B 9, Gem. Mainz, Höhe AS MZ-Laubenheim, FR Mainz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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