Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 49219 Glandorf, auf der B 51, km 22,260, Richtung Münster ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 95 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandt.
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