Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Neustadt/ Wied, auf der BAB 3, bei km 45,550, in FR Frankfurt/M mit 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO ES3.0, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

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