Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 92, Autobahnkreuz Neufahrn, AB 1080, Ast G-Z, A 92 Richtung Deggendorf zur A 9, Ri. Nürnberg mit 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed , Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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