Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 34590, Wabern, auf der B 253, im Bereich Anschlußstelle A 49, Bad Wildungen um 44 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.-

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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