Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 27.04.2016 auf der B 92, zw. OL Wildetaube und Greiz , außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung 155 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular: Anhörung

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