Die Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wurde am 21.01.2016 in Burgberg auf der B 12, Abschnitt 220, km 3,500, in FR Oberstdorf, außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 132 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldstelle Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular: Anhörungsbogen

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