Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 22.03.2016 in Heiningen, auf der L 1217, zw. Göppingen und Heiningen, Höhe km 1,4 um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Riegl FG 21-P, Foto, Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

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