Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 22, Höhe Jürgeshof, Hausnr. 3, in Fahrtrichtung Nienhagen mit einem LKW die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Vordruck Anhörung
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