Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 64, Absch. 20, km 2,054, Rtg. Oschätzchen die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät ESO-mobil digital mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 91 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Zeugenfragebogen

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