Am 05.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Pittenhart, K TS 8, Abschnitt 120, Aiglsham, FR Obing um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed – mobil -81 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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