In 63128 Dietzenbach, auf der K 174, ca. 800 m hinter Waldacker Kreuzung, FR Rodgau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 91 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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