Auf der BAB 4, Mellingen, Dresden Frankfurt, bei km 192,0 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Foto ergab 99 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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