In der Gem. Stelle-Wittenwurth, B 5, Höhe Abschnitt 470, km 6,6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 162 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

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