In Fahrbinde, auf der L 072, im Abschnitt 070, Straßenkilometer 0,522, Richtung Ludwigslust wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 83 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Es wurden 20,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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