Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 01.03.2016 in Hamburg, BAB 252, Ast 2, HH-Veddel, Richtung stadtauswärts um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 95 km/h:

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular- Anhörung im Bußgeldverfahren

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