Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Niederaula, auf der B 454, Höhe Ausfahrt Stedtemühle, Richtung Niederaula um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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