Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h, wurde in 24619, Schortens, auf der Oldenburger Straße bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 74 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Friesland übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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