In Wurzen, OT Kühren, auf der B 6, in FR Kühren wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät LEIVTEC XV3 120 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Wurzen übersandte Anhörung

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