Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rasdorf, auf der B 84, Höhe Einmündung ehemalige Erddeponie Grüsselbach, in Ri. Buttlar, (206119)um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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