Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Hedemünden, auf der B 80, unter der Werratalbrücke, Rtg. Hedemünden begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed mit Foto 71 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung

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