Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88214, Ravensburg, auf der B 30, Ausbauende Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Sensormessung und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 99 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. 30,00 € Verwarnungsgeld

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Ravensburg übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”