Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nüsttal, auf der L 3176, Höhe Kreuzung K 129/Rimmels, i.R. Morles die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messprotokoll und Foto wurden 130 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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