Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bernkastel-Wehlen, Gem. Bernkastel-Wehlen, B 53, Höhe Kloster Machern, FR Moselbrücke um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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