Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Ahornallee, Höhe Im Süderholt mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto. Es wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung/ Halterabfrage wurde von Bußgeldstelle StädteRegion Aachen übersandt.

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