Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Döbeln, Döbeln, auf der B 169, nach Abfahrt Mastener Straße, in Richtung Riesa mit 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Döbeln übersandt.
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