Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 68723, Plankstadt, B 535, Höhe Bafahrt Schwetzingen Zentrum FR Heidelberg um 50 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis erhob 320,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot

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