Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 68723, Gemeinde Plankstadt, auf der B 535, Rtg. Mannheim um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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