Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Bad Sachs, auf der B 243n, Abs. 20, St. 1,9, Bahnunterführung, Rtg. Mackenrode um 34 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Version DE , Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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