Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Bodenheim, auf der B 9, Höhe Trafohaus, FR Worms um 27 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Film, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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