Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gemarkung Lehrte, B 2, km 199 – 198, zwischen Lehrte Ost, Richtung Hämelerwald, Richtung Berlin um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 112 km/h, Beweismittel: Messung durch Nachfahren, 1 Monat Fahrverbot, Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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