Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stendal, Hansestadt, Lüderitzer Straße aus Ri. B 189, in Ri. Stendal um 26 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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