Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit im Abschnitt 100, bei km 2,3, Ri. Kronach um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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