Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften führte zu Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Vlotho, auf der BAB 2, Gemeinde Vlotho, FR Hannover um 21 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 121 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Anhörung

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